+++ Neues Indoor-Hygienekonzept des TV Güls Stand 23.11.21 +++

Basierend auf 

- der 28. Corona Verordnung des Landes

- Leitplanken des DOSB

- Empfehlungen für Trainer des DOSB

- Sportartspezifischer Konzepte der Spitzenverbände

Die folgenden Vorgaben sind einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen können einzelne Personen oder auch Mannschaften vom Verein für den Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. Alle Änderungen im Training sind mit dem Vorstand oder dem Abteilungsleiter abzusprechen.

Bei Unklarheiten bitte immer nachfragen!

 

Grundsätzlich gilt:

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen (Außenbereich) und in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn bei der Sportausübung nur genesene oder geimpfte Personen teilnehmen.

Es gilt 2G. Bei Erreichen der entsprechenden Hospitalisierungsrate, die das Land vorgibt, gilt 2G Plus, d.h. auch Genesene oder Geimpfte müssen einen zusätzlichen Testnachweis erbringen um am Sport teilzunehmen. Ausgenommen sind Personen bis einschließlich 11 Jahren. Jugendliche bis 17 dürfen mit einem aktuellen, medizinisch anerkannten Selbsttest am Sport teilnehmen.

Die Tests bei 2G Plus sind ggf. in anerkannten Testzentren durchzuführen. Die Bescheinigung muss beim Training vorgelegt werden. Sie muss tagesaktuell sein. 

Der Verein finanziert keine Tests.

 

 Vor dem Training:

  1. Der Trainer/die Trainerin ist ausreichend vor dem Training anwesend.
  1. Das Training startet erst nach einer Pause von 10 Minuten zur vorherigen Gruppe. 
  1. Alle Teilnehmer betreten die Halle erst, wenn die vorhergehende Gruppe diese komplett verlassen hat.
  1. Jeder Teilnehmer/Teilnehmerin erscheint vollkommen gesund zum Training. 
  1. Die Teilnehmer/innen werden durch den Trainer/die Trainerin in die geltenden allgemeinen Hygienevorschriften eingewiesen.
  1. Die Trainer/innen führen eine Anwesenheitsliste.
  2. Alle kommen mit Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske oder OP- Maske) und Abstand in die Halle.

 

Während des Trainings

- 1. Die Teilnehmer/innen desinfizieren sich die Hände. 

- 2. Die Schutzmasken können beim Training abgenommen werden.

- Alle Gruppen des Trainings werden dokumentiert, um ggf. eine Infektionskette nachverfolgen zu können.

- 3. Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Lüftungsanlage ist anzuschalten, die Fenster zu kippen und mindestens eine Türe bleibt geöffnet.

 

Nach dem Training:

  1. Die Teilnehmer/innen desinfizieren sich die Hände.
  2. Alle Teilnehmer/innen verlassen unmittelbar nach Ende der Einheit, pünktlich, die Halle.
  1. Die Trainer/innen reinigen die Trainingsgeräte des Vereins, wenn dafür nicht Teilnehmer/innen zuständig sind.
  1. Der Trainer/in ist verantwortlich, dass die Halle vollständig geschlossen wird, die Fenster zugemacht werden und die Lüftungsanlage ausgeschaltet wird.
  1. Folgt ein Anschlusstraining, ist die Halle durch den Trainer/die Trainerin rechtzeitig 15 Minuten zu lüften.
  1. Die Dokumentation des Trainings bleibt 4 Wochen in Verwahrung.

 

- Der Vorstand des TV Güls -

 

 

Unsere Sporthallen

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Eisheiligenstraße 2
56072 Koblenz-Güls
Wegbeschreibung

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56072 Koblenz-Güls
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