Update Indoor-Hygienekonzept (18.09.21)


Basierend auf


- der 26. Corona Verordnung Perspektivplan des Landes
- Leitplanken des DOSB
- Empfehlungen für Trainer des DOSB
- Sportartspezifischer Konzepte der Spitzenverbände


Die folgenden Vorgaben sind einzuhalten.
Bei Zuwiderhandlungen können einzelne Personen oder auch Mannschaften vom Verein für den Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. Alle Änderungen im Training sind mit dem Vorstand oder dem Abteilungsleiter abzusprechen.


Bei Unklarheiten bitte immer nachfragen!


Grundsätzlich gilt:
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen (Außenbereich) und in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn bei der Sportausübung höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach Satz 3 auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen.


Es gilt die Testpflicht für Personen ab 12 Jahren. Schülerinnen und Schüler sind davon befreit. Die Tests sind in anerkannten Testzentren durchzuführen. Die Bescheinigung muss beim Training vorgelegt werden. Sie muss tagesaktuell sein.


Findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren besteht, können auch bei Erreichen der Warnstufe 2 und 3 neben den Geimpften, Genesenen und Kindern bis einschließlich 11 Jahren bis zu 25 nicht-immunisierte Personen teilnehmen.
Der Verein finanziert keine Tests.


Medizinisch anerkannte Selbsttests sind erlaubt, müssen jedoch mit dem jeweiligen Übungsleiter abgesprochen werden. Die Trainer sind verantwortlich, zu überprüfen, dass nur getestete, genesene oder geimpfte Personen am Training teilnehmen. Dies ist bei jedem Training zu dokumentieren.

Vor dem Training

1. Der Trainer/die Trainerin ist ausreichend vor dem Training anwesend.
2. Das Training startet erst nach einer Pause von 10 Minuten zur vorherigen Gruppe.
3. Alle Teilnehmer betreten die Halle erst, wenn die vorhergehende Gruppe diese komplett verlassen hat.
4. Jeder Teilnehmer/Teilnehmerin erscheint vollkommen gesund zum Training.
5. Die Teilnehmer/innen werden durch den Trainer/die Trainerin in die geltenden allgemeinen Hygienevorschriften eingewiesen.
6. Die Trainer/innen führen eine Anwesenheitsliste.
7. Alle kommen mit Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske oder OP-Maske) und Abstand in die Halle.

Während des Trainings

- 1. Die Teilnehmer/innen desinfizieren sich die Hände.
- 2. Die Schutzmasken können beim Training abgenommen werden.
- Alle Gruppen des Trainings werden dokumentiert, um ggf. eine Infektionskette nachverfolgen zu können.
- 3. Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Lüftungsanlage ist anzuschalten, die Fenster zu kippen und mindestens eine Türe bleibt geöffnet.

Nach dem Training

1. Die Teilnehmer/innen desinfizieren sich die Hände.
2. Alle Teilnehmer/innen verlassen unmittelbar nach Ende der Einheit, pünktlich, die Halle.
3. Die Trainer/innen reinigen die Trainingsgeräte des Vereins, wenn dafür nicht Teilnehmer/innen zuständig sind.
4. Der Trainer/in ist verantwortlich, dass die Halle vollständig geschlossen wird, die Fenster zugemacht werden und die Lüftungsanlage ausgeschaltet wird.
5. Die Dokumentation des Trainings bleibt 4 Wochen in Verwahrung.

Unsere Sporthallen

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Eisheiligenstraße 2
56072 Koblenz-Güls
Wegbeschreibung

Schulsporthalle
Karl-Möhlig-Straße
56072 Koblenz-Güls
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Unsere Kontaktdaten

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